Zwei Jahre Teillegalisierung: Das sind die Schlagzeilen aus Deutschland

Brandenburg: Cannabis-Gesetz stärkt Schwarzmarkt
Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur kritisiert Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) die Teillegalisierung scharf. Laut Redmann hat sie den Schwarzmarkt eher gestärkt, anstatt ihn zu bekämpfen. „Der durch die Teillegalisierung gestiegene Bedarf wird kaum durch Eigenanbau und Anbauvereine gedeckt. Vielmehr profitieren illegale Strukturen des Schwarzmarkts von der Legalisierung. Damit werden die Vertriebswege auch für gefährlichere Drogen gestärkt“, so der Innenminister.
Die Feststellung darüber, dass die Anbauvereine den Bedarf zwar kaum decken können, ist zwar richtig, und darüber wurde auch schon berichtet, allerdings ist es fraglich, ob das wirklich zu einer gestiegenen Kriminalität geführt hat. Schließlich gibt es auch den Verkauf von medizinischem Cannabis per Rezept aus der Apotheke, der so sehr boomt, dass auch hier bereits über eine Verschärfung des Gesetzes diskutiert wird.
In der Berliner Zeitung wird davon berichtet, dass die Zahlen dem Minister in seiner Äußerung zur gestiegenen Kriminalität recht geben. Dabei spricht man allerdings von einer gestiegenen Anzahl von Verkehrsunfällen unter Cannabis-Einfluss sowie von Verdachtsfällen ohne Unfall. Also eher von Verkehrsdelikten, die auf mangelnde Aufklärung zurückzuführen sind und nicht von Delikten beim Handel mit Cannabis, die eher zum Schwarzmarkt gehören.
Berlin: Frustrierte Anbauvereine
In der Hauptstadt haben die Anbauvereine ein ganz anderes Problem. So haben viele von ihnen mit einem Mangeln an Mitgliedern zu kämpfen. Mario Gäde, Vorstandsvorsitzender des Vereins White Lake Weed aus Weißensee, sagt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass die Anbauvereinigungen “unsexy” seien. Grund dafür sind laut Gäde die zahlreichen Auflagen, die den Anbauvereinen auferlegt werden. Zum Beispiel sei das Werbeverbot hinderlich, um neue Mitglieder anzuwerben. Gleichzeitig machen Anbieter von Telemedizin auf großen Plakaten Werbung für Cannabis auf Rezept. So bietet die aktuelle Gesetzeslage nur Hindernisse für die Anbauvereine und begünstigt eher andere Bezugsquellen, die der Staat eigentlich auch lieber wieder reguliert hätte.
Jana Halbreiter, Vorstandsvorsitzende der Green Leaf Society, kritisiert ebenfalls die ungleiche Behandlung der Bezugsformen von Cannabis. Für sie werden Anbauvereine weiter als Schwerkriminelle behandelt, während der Telemedizin der rote Teppich ausgerollt wird. Generell scheint sich die Kritik von Halbreiter darauf abzuzielen, dass das Gesetz diejenigen bevorzugt behandelt, die wirtschaftlich handeln. Eine Anbauvereinigung, die per Gesetz schon keinen Gewinn erzielen darf, handelt per Definition nicht wirtschaftlich. So bemängelt Halbreiter auch, dass Cannabissamen inzwischen legal im regulären Handel angeboten werden dürfen, während Anbauvereine personenbezogene Daten zu erwachsenen Mitgliedern über Jahre aufbewahren müssen.
Thüringen: Bisher keine klaren Negativfolgen
Auch in Thüringen wurde die Teillegalisierung immer wieder kritisiert. Doch sind die Folgen bisher kaum in negativer Hinsicht aufgefallen. In der Suchthilfe hat es bisher laut der Landesstelle für Suchtfragen keinen sprunghaften Konsum – auch nicht unter Jugendlichen. Allerdings räumt man auch ein, dass solche Suchterkrankungen durch den Konsum von Cannabis sich erst über mehrere Jahre entwickeln. Nach zwei Jahren findet man jedoch keinen belastbaren Beweis für einen Anstieg der Fälle.
In der Uniklinik Jena sieht man zwar einen erhöhten Therapiebedarf von Drogensuchterkrankungen in Bezug auf Cannabis. Allerdings sei es fraglich, ob es sich dabei um den Effekt der Teillegalisierung oder einen bereits bestehenden Trend handelt, so Martin Walter, Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie.
Wie auch bereits in Berlin kritisieren auch die Anbauvereine im Freistaat Thüringen die zahlreichen Auflagen und die Bürokratie, die mit dem Betrieb einhergehen. Beispielsweise haben zwei Vereine aus Erfurt und Weimar ihre Abgabe an die Mitglieder eingestellt und wollen gegen neue Vorgaben des Landes klagen. Die Vereine müssen nämlich jede einzelne Charge noch strenger prüfen, was laut den Vereinen mit zumeist ehrenamtlich arbeitenden Gruppen nicht zu schaffen sei.
Zwei Jahre Teillegalisierung und die gleiche Kritik bleibt bestehen
Während das Cannabis-Gesetz zwar für viele ein Schritt in die richtige Richtung war, bleibt es nicht von der Hand zu weisen, dass die Regelung ihre Schwächen hat. Die Bürokratie behindert die Anbauvereine, die eigentlich als eine wichtige Säule zur legalen Versorgung vorgesehen sind. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach Cannabis aus der Apotheke und sorgt für Diskussionen in der Politik, die nach einer Verschärfung zur Eindämmung der Vergabe an Nicht-Patienten rufen. Obendrauf gibt es noch die Tatsache, dass beispielsweise das Mitführen von 25 Gramm Cannabis legal ist, was den illegalen Handel in die Karten spielt. Es bleibt abzuwarten, wie und wann das Cannabis-Gesetz überarbeitet wird. Für viele ist klar: Eine komplette Legalisierung inklusive Handel in Fachgeschäften ist der einzige Weg, um all diese Probleme zu lösen.





