Drogenbeauftragter der Bundesregierung: Teillegalisierung führt zu Problemen

Aktualisiert am
Veröffentlicht am
30.11.2025
Von
Philip Pranoto
Lesezeit:
2
Min.
Auch nach knapp anderthalb Jahren führt die Teillegalisierung in Deutschland immer noch für Diskussionen in Politik und Gesellschaft. Nun hat sich auch der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU) dazu geäußert und sieht verschiedene Probleme, die mit der Entkriminalisierung von Cannabis einhergehen.
Bundestag von außen

Gesellschaftliche Veränderungen gegensteuern, bevor sie aufkommen

Im Gespräch mit dem Deutschlandfunk hat Streeck vor kurzem über die Lage in Deutschland hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen beim Drogenkonsum gesprochen. Neben dem recht offenen Handel mit Kokain-Taxis in Berlin und dem wachsenden Handel mit Opioiden, ging es auch um Cannabis und die Legalisierung dessen. Dazu wird Streeck im Interview zunächst mit der Aussage des eigenen Kollegen aus der Union, CSU-Innenminister Alexander Dobrindt, konfrontiert, der die Teillegalisierung als “richtiges Scheißgesetz” bezeichnete, obwohl die vollständige Evaluierung noch bis 2028 andauere. Hierzu erwidert der Drogenbeauftragte der CDU, dass es zwar richtig sei, dass die Auswertung über die gesellschaftlichen Auswirkungen noch andauert, jedoch sollte man sich fragen, ob man bei gesellschaftlichen Veränderungen nicht bereits vor dem Aufkommen gegensteuern müsse.

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Darüber, dass die erste Zwischenevaluation der Bundesregierung im September sowie die aktuelle Auswertung des Epidemiologischen Suchtsurveys (ESA) derzeit keine akuten Veränderungen beim Cannabiskonsum in Deutschland seit der Teillegalisierung feststellen konnten, finden in den Äußerungen Streecks keine Erwähnung.

Neue Probleme durch das Cannabisgesetz

Weiter führt Hendrik Streeck aus, dass das Cannabisgesetz seit seinem Inkrafttreten zu neuen Problemen geführt hat, die angegangen werden müssen. Zunächst behauptete der Drogenbeauftragte, dass die Obergrenze von 50 Gramm Cannabis für ihn zu hoch sei. So sei diese Menge ausreichend, um mehr als 100 Joints zu drehen. Zudem kritisiert er, dass die erlaubte Menge von drei Pflanzen für den Eigenanbau häufig dazu führe, dass mehr als die Obergrenze in einem Haushalt zu finden sei. Grund dafür ist, dass eine einzige Pflanze bei optimalem Wachstum bereits mehr als das produzieren könnte. Hierzu kritisiert Streeck, dass man beim Entwurf des Gesetzes diese Tatsache nicht berücksichtigt habe. Während es durchaus richtig ist, dass ein Grow mehr als 50 Gramm abwerfen kann, scheint Streeck jedoch nicht zu berücksichtigen, dass Menschen, die solche Mengen zuhause haben, nicht auf dem Schwarzmarkt unterwegs sind und zur Eindämmung dessen beitragen. Gleichzeitig wird dadurch auch der Handel mit medizinischem Cannabis eingeschränkt, dessen Wachstum ebenfalls ein Dorn im Auge der aktuellen Regierung ist.

Außerdem beruft sich der CDU-Mann auf Aussagen der Polizei, die sich seit der Teillegalisierung mit der Herausforderung konfrontiert sieht, dass Dealer schwerer zu fassen sind. Schließlich sei es nun erlaubt, 25 Gramm bei sich zu tragen, was einen Nachweis für kriminelles Handeln erschwert. Auch das sei zwar richtig und es müsse an dieser Stelle im Gesetz nachgebessert werden, aber auf die Frage, was die aktuelle Regierung dagegen plane, bleibt Streeck leider vage, ohne konkrete Vorschläge vorzubringen.

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