Bayern erlaubt Cannabis-Konsum in staatlichen Parks nach Gerichtsurteil

Im November 2025 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein wegweisendes Urteil gefällt: Das bisherige Verbot des Cannabis-Konsums in staatlichen Parks in München wurde aufgehoben. Konkret betraf das Urteil drei Parks in der bayerischen Landeshauptstadt, in denen der Konsum von Cannabis bislang in jeder Form, Menge, zu jeder Tageszeit und in allen Bereichen untersagt war. Das Gericht erklärte dieses Verbot als rechtswidrig und unwirksam.
Die Klage wurde von zwei Männern aus München eingereicht, die gegen das umfassende Verbot vorgegangen waren. Der Verwaltungsgerichtshof stützte die Entscheidung darauf, dass der Konsum von Cannabis in den Parks keine erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit verursacht. Diese Einschätzung war ein zentraler Punkt des Urteils und führte letztlich zur Aufhebung des Verbots.
Bislang war der Konsum von Cannabis in den betroffenen Parks strikt verboten, unabhängig von der Menge oder der Tageszeit. Das Verbot umfasste alle Formen des Konsums und galt flächendeckend in den drei Parks. Mit dem Urteil entfällt diese Einschränkung, was eine deutliche Lockerung der bisherigen Regelung bedeutet.
Bedeutung des Urteils für den öffentlichen Raum
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat weitreichende Bedeutung für die Handhabung von Cannabis-Konsum im öffentlichen Raum in Bayern. Es zeigt, dass das bisherige Verbot nicht mit den rechtlichen Anforderungen vereinbar ist und dass der Konsum in staatlichen Parks unter bestimmten Bedingungen zulässig sein kann. Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf ähnliche Verbote in anderen Regionen haben. Ähnliche Entwicklungen sind beispielsweise auch in anderen Bereichen zu beobachten, wie etwa in Berlin, wo ein Gericht den Cannabis-Konsum im Gefängnis erlaubt hat.
Die Diskussion um den Umgang mit Cannabis in der Öffentlichkeit bleibt jedoch komplex. Während das Gericht keine erheblichen Belästigungen durch den Konsum feststellte, ist unklar, wie sich die neue Rechtslage in der Praxis auswirken wird. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Regelungen oder Anpassungen durch die Politik folgen, um den Umgang mit Cannabis im öffentlichen Raum klarer zu gestalten. Dabei spielen auch Regelungen im Straßenverkehr eine wichtige Rolle, denn diese Regeln gelten nun für Cannabis am Steuer und beeinflussen die rechtliche Situation der Konsumenten maßgeblich.
Insgesamt markiert das Urteil einen wichtigen Schritt in der Entwicklung der Cannabis-Gesetzgebung in Bayern. Es schafft Rechtssicherheit für Konsumenten in den betroffenen Parks und stellt die bisherigen Verbote infrage. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs unterstreicht die Notwendigkeit, bestehende Regelungen regelmäßig zu überprüfen und an aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen.





