Am Steuer: Verkehrsminister (CDU) will THC-Grenzwert wieder senken

Alkohol manchmal in Ordnung, aber Cannabis niemals
Gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe sagte Bundesverkehrsminister Schnieder, dass er das Limit von 0,5 Promille am Steuer für “ausreichend und zielführend” hält. Grundsätzlich empfehle er, dass niemand mit Alkohol im Blut ein Fahrzeug führen sollte. Gleichzeitig sagte er jedoch auch, dass bei vielen gesellschaftlichen Anlässen angestoßen wird, was man aus Höflichkeit mitmacht und einen Schluck nimmt - ohne dass man damit gleich den Straßenverkehr gefährdet. Aus diesem Grund spricht er sich also gegen die Absenkung der Grenze auf 0,0 Promille hinter dem Steuer.
Beim Thema Cannabis wird der Minister dann schon kritischer. “Die Wirkung im Verkehr halte ich für relativ unberechenbar. Das müssen wir uns in dieser Wahlperiode genau anschauen", so Schnieder. Aktuell gilt im Verkehr eine gesetzliche Obergrenze für THC (Tetrahydrocannabinol), die bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut ist. Dass diese Regelung nun vom Verkehrsminister angezweifelt wird, erscheint verwunderlich, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Grenze nicht willkürlich gewählt wurde und von einem Expertenrat im Auftrag des Bundestages herausgearbeitet wurde.
Aktuelle Regelung für Cannabis im Straßenverkehr
Bereits vor der Legalisierung im vergangenen Jahr hat eine Expertenkommission des Verkehrsministeriums, dem Ministerium, für das Patrick Schneider in dieser Legislaturperiode verantwortlich ist, den Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut vorgeschlagen, was deutlich unter 7 Nanogramm ist, ab wann ein erhöhtes Gefahrenrisiko vorliegt. Als Begründung nannte man damals, dass die Wirkung bei dieser Menge vergleichbar mit 0,2 Promille ist und somit auch unter dem aktuellen Grenzwert für Alkohol liegt.
Vor dem aktuellen Grenzwert für THC, galt 1 Nanogramm pro Milliliter Blut als Obergrenze, was jedoch für zahlreiche Fehlanzeigen sorgte, da dieser Wert auch noch erscheinen kann, wenn die getestete Person bereits länger kein Cannabis konsumiert hat und daher eine Einnahme direkt vor der Fahrt nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Aus diesem Grund haben Experten zu diesem Thema lange gefordert, dass der Grenzwert für Cannabis am Steuer angehoben wird. Sollte die aktuelle Regierung also den jetzigen Grenzwert von 3,5 Nanogramm auf 0 Nanogramm wieder senken, wird die Zahl der fälschlich Beschuldigten stark ansteigen. Das bedeutet auch mehr Arbeit für Polizei und Justiz und wie diese auf den Vorschlag von Schnieder reagieren, bleibt noch abzuwarten.
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