Innenministerkonferenz: Verschärfung Konsumcannabisgesetz beschlossen

Aktualisiert am
Veröffentlicht am
5.7.2026
Von
Philip Pranoto
Lesezeit:
3
Min.
Auf der jüngsten Innenministerkonferenz (IMK) in Hamburg wurde kürzlich beschlossen, dass das Konsumcannabisgesetz (KCanG) verschärft werden soll. Hessens Innenminister, Roman Poseck (CDU), verkauft das zwar als Erfolg, wollte ursprünglich aber noch weiter gehen. Im Interview mit der FAZ wird deutlich, wie weit seine eigentlichen Ziele über den tatsächlichen Beschluss hinausgehen.
Cannabis Fachgeschäfft wird von Polizei geräumt

Was die IMK tatsächlich beschlossen hat

Auf der 225. Sitzung der IMK, die am 19. Juni 2026 in Hamburg endete, wurden zahlreiche Themen besprochen. Neben Fragen, die sich mit der Sicherheit Deutschlands beschäftigt haben, wie zum Beispiel der Umgang mit den Auswirkungen des Nahost-Konfliktes, war auch Cannabis ein Thema. Genauer gesagt eine mögliche Rücknahme der seit 2024 geltenden Teillegalisierung. Eine Stimme die dabei besonders laut war, war die des hessischen Innenministers Roman Poseck (CDU). Ursprünglich wollte Poseck gleich drei Punkte durchsetzen: ein generelles Verbot des Cannabiskonsums in der Öffentlichkeit, einen Stopp neuer Anbauvereinigungen sowie mehr Ermittlungsbefugnisse für die Strafverfolgung. Durchsetzen konnte er sich am Ende nur bei Letzterem sowie bei der Forderung, die erlaubten Besitzmengen zu senken. Für ein öffentliches Konsumverbot und den Genehmigungsstopp der Anbauvereine gab es keine Einstimmigkeit - unter anderem, weil Hamburgs SPD-Innensenator Andy Grote sein Veto einlegte.

Poseck selbst wertet das Ergebnis dennoch positiv. Im Gespräch mit der FAZ betont er, dass der Beschluss zu den Ermittlungsbefugnissen einstimmig gefallen sei und auch die Absenkung der Besitzmengen mitgetragen wurde. Deutlich wird aber auch, wohin die Reise aus seiner Sicht gehen soll: „Die Teillegalisierung von Cannabis ist und bleibt ein Fehler", so Poseck. Die beiden nicht durchgesetzten Punkte sowie eine komplette Abschaffung des Gesetzes will er weiterverfolgen.

Grund für die Haltung aus Hessen

Zur Begründung der niedrigeren Besitzmengen bringt Poseck eine plakative Rechnung ins Spiel. Aktuell dürfen Volljährige 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und 50 Gramm zuhause besitzen. Im FAZ-Interview rechnet er vor, dass sich daraus theoretisch 55 Joints pro Tag drehen ließen - für ihn "gesundheitlich unverantwortlich" und ein Einfallstor für Handel unter dem Deckmantel des Eigenkonsums. Interessant dabei: In der Vorlage, die Poseck für die IMK eingereicht hatte, war noch von 83 Joints allein bezogen auf die 25-Gramm-Grenze die Rede. Welche Rechengrundlage nun gilt, bleibt unklar. Dass von Poseck unterschiedliche Zahlen genutzt werden, erweckt jedoch den Anschein, dass er sich mehr von ideologischen Motiven leiten lässt und weniger von Zahlen und Fakten.

Widerspruch zu den eigenen Evaluationsberichten

Auffällig ist, dass Poseck sich bei seiner Kritik zwar ausdrücklich auf den ersten Bericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes beruft, dessen zentrale Befunde jedoch ausblendet. Die Forscher waren im Oktober 2025 zu dem Schluss gekommen, dass sich ein durch die Reform bedingter Anstieg des Konsums bislang nicht nachweisen lasse und der Schwarzmarkt zumindest teilweise zurückgedrängt worden sei. Poseck zieht aus demselben Bericht dennoch den Schluss, die Besitzmengen müssten drastisch sinken, weil sie Handel unter dem Vorwand des Eigenkonsums ermöglichten.

Auch beim Argument der Justizentlastung widerspricht Poseck den Befürwortern der Reform. Zwar räumt er ein, dass bestimmte Verfahren wegen Besitzes oder Eigenkonsums weggefallen seien, spricht aber von allenfalls geringen Entlastungseffekten, da es sich um Verfahren mit wenig Bearbeitungsaufwand gehandelt habe. Für die Polizei sei der Aufwand durch neue Abgrenzungsfragen sogar gestiegen.

Kritik an Ermittlungsbefugnissen und Anbauvereinen

Besonders scharf äußert sich Poseck zu den eingeschränkten Ermittlungsbefugnissen. Weil Cannabis seit dem 1. April 2024 nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt, seien Maßnahmen wie Telekommunikationsüberwachung oder Wohnraumdurchsuchungen bei Cannabisdelikten nur noch stark eingeschränkt möglich. Die IMK fordert nun, das Handeltreiben auch geringerer Mengen wieder in die Katalogtaten der Strafprozessordnung aufzunehmen, um früher gegen organisierte Kriminalität vorgehen zu können.

Auch der Bürokratie-Kritik an den Anbauvereinigungen, die viele Vereine an ihrer Gründung hindere, erteilt Poseck eine Absage. Die aufwendigen Vorgaben seien nicht von den Behörden erfunden, sondern direkt im Gesetz verankert - allein Paragraph 36 des Konsumcannabisgesetzes enthalte 37 verschiedene Ordnungswidrigkeiten. Für Poseck ist das Gesetz insgesamt ein "Bürokratiemonster" und schiebt damit die Verantwortung auf die Regierung.

Was kommt als nächstes?

Rechtlich bindend ist der IMK-Beschluss nicht, umsetzen müsste ihn der Bund. Poseck setzt dabei auf Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, der seine Haltung nach eigenen Angaben vollumfänglich teile, und hofft, dass auch die für die Evaluation zuständige Bundesjustizministerin Stefanie Hubig den Handlungsbedarf erkennt. Ob es tatsächlich zu einer Absenkung der Besitzmengen oder erweiterten Ermittlungsbefugnissen kommt, ist damit noch offen. Für ein Verbot des öffentlichen Konsums und den Stopp neuer Anbauvereinigungen dürfte Poseck ohnehin einen langen Atem brauchen - dafür bräuchte es auf Bundesebene deutlich mehr als die Unterstützung der Unions-Innenminister.

Zur ursprünglichen Vorlage aus Hessen

Das vollständige Interview mit Roman Poseck