KCanG im Realitätscheck: Zwischenbericht kommt am 1. Oktober 2025

Welche Themen auf den Prüfstand kommen
Inhaltlich geht’s breit zur Sache: Untersucht werden Konsumverhalten über Altersgruppen hinweg, Prävention, Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz, gesundheitliche Folgen, Regeln im Straßenverkehr sowie Effekte auf cannabisbezogene und organisierte Kriminalität. Neben neuen Erhebungen fließen Daten der Ressorts und Länder ein – etwa von Behörden, die Anbauvereinigungen überwachen.
Wichtig ist die Zusammenführung polizeilicher, justizieller und ordnungsrechtlicher Statistiken mit Gesundheits- und Präventionsdaten, damit nicht Einzelfälle die Debatte dominieren. So entsteht eine belastbare Grundlage, um wirksam nachzusteuern: evidenzbasiert statt bauchgetrieben, transparent in der Methodik und nachvollziehbar für Bürger:innen, Clubs und Kommunen.
Wer evaluiert – und wie unabhängig das ist
Die Evaluierung liegt bei einem Forschungskonsortium unter Leitung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), mit Partnern aus der Universitätslandschaft. Die Auswahl erfolgte über ein mehrstufiges, extern begutachtetes Verfahren; potenzielle Interessenkonflikte wurden systematisch abgefragt und mit Auflagen adressiert. Begleitet wird das Ganze von einem wissenschaftlichen Fachbeirat – vertreten sind Ressorts, Bundesbehörden (z. B. aus Gesundheit, Verkehr, Kriminalitätsbekämpfung), Berufsverbände sowie Länder- und Kommunalvertreter:innen. Der Anspruch: viele Perspektiven an einem Tisch vereinen, ohne die wissenschaftliche Unabhängigkeit zu verwässern. Für die Praxis zählt, dass Ergebnisse reproduzierbar sind und Empfehlungen klar begründet werden.
Zeitplan: Von Oktober 2025 bis 2028
Zum 1. Oktober 2025 steht die erste Evaluation mit Fokus auf den Jugendschutz an. Bis zum 1. April 2026 folgt – mit breiterem Blick auf Gesundheit, Verkehr und Kriminalität – der Zwischenbericht; der Abschlussbericht ist spätestens bis zum 1. April 2028 vorgesehen. Der gestaffelte Zeitpfad ist sinnvoll, weil manche Effekte (z. B. Prävalenzen, Marktverschiebungen, Verkehrssicherheit) erst über längere Zeit stabil messbar werden.
Erwartungsmanagement gehört deshalb dazu: Der Herbstbericht liefert frühe Signale und identifiziert Datenlücken, die nächste Stufe verdichtet die Evidenz – und die Abschlussbewertung entscheidet, ob Kurskorrekturen punktuell reichen oder strukturelle Anpassungen notwendig sind.
Was das jetzt für Dich, Clubs und Behörden heißt
Kurzfristig zählen saubere Datenerhebungen und gelebte Vollzugspraxis. Für Clubs heißt das: Dokumentation, Compliance und transparente Abläufe – von Aufklärung über Jugendschutz bis hin zu Abgaberegeln. Behörden sollten klare Leitfäden, verlässliche Kontrollen und einheitliche Berichtswege sichern, damit aus dem „Flickenteppich“ ein lernendes System wird. Für Konsument:innen ist entscheidend, ob legale Bezugswege praxistauglich sind, Prävention ankommt und Sicherheitsindikatoren stabil bleiben.
Die erste Evaluation kann gezielt nachschärfen – etwa bei Informationspflichten, Frühintervention (§ 7 KCanG) oder Zuständigkeiten – und so die Reform im Alltag belastbarer machen.
FAQs
Er bewertet erste Effekte der Reform, u. a. Jugendschutz, Prävention, Verkehr, Kriminalität und Vollzugspraxis.
Ein Forschungskonsortium unter Leitung des UKE, extern begutachtet, mit Fachbeirat; wissenschaftliche Unabhängigkeit bleibt gewahrt.