Rückschlag für Patient:innen: Kostenübernahme entfällt – Grüne wittern Lobbyeinfluss

So kam es zum Wegfall der Cannabis-Kostenübernahme
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat der Bundestag mehrere Neuregelungen beschlossen, die zur finanziellen Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) führen sollen. Zwei Neuerungen betreffen Patient:innen von Cannabis. Zum einen entfällt bei Cannabisblüten die Kostenübernahme durch die Krankenkassen – ganz ohne Bestandsschutz und ohne Übergangsfrist. Das betrifft auch Patient:innen, die bereits seit Jahren auf Blüten eingestellt sind. Selbst vor dem Stichtag ausgestellte Kassenrezepte sind in der Apotheke nicht mehr einlösbar.
Zum anderen haben cannabishaltige Fertigarzneimittel jetzt grundsätzlich Vorrang vor Extrakten sowie den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon. Diese sind synthetisch hergestellstes THC, welches meist als Öl-Tropfen oder in Kapseln verabreicht werden, individuell abgestimmt auf die jeweilige Person. Wer diese neu verordnet bekommen möchte, muss zuvor mindestens sechs Monate lang ein Fertigarzneimittel ausprobiert haben. Ausgenommen sind nur jene, die bereits vor der Gesetzesänderung auf einen Extrakt eingestellt waren – für sie gilt Bestandsschutz.
Ein Patient seine neue Existenzangst
Wie drastisch sich die Streichung auswirkt, zeigt der Fall von Bernd Vohwinkel. Der 69-Jährige leidet seit einem Unfall an chronischen Schulterschmerzen und zusätzlich am grünen Star. Cannabisblüten, die er über einen Vaporizer inhaliert, sind für ihn das einzige Mittel, das wirklich hilft. "Das ist mein richtiges Schmerzmittel, dadurch kann ich wieder am normalen Leben teilnehmen", sagt er gegenüber dem ZDF.
Seit Ende Juli muss Vohwinkel seine Blüten privat bezahlen. Er rechnet mit neuen drastischen Kosten pro Monat. "Ich habe Existenzängste. Wenn ich mir das jetzt ausrechne, das sind ja 1.500 Euro im Monat, wie soll ich denn die verdienen?", fragt er. Weil ihm auch der Eigenanbau wegen der benötigten Mengen keine echte Alternative bietet, bereitet er inzwischen eine Klage vor dem Sozialgericht vor. Die Regelung sei "inhuman" und treffe genau jene, die ohnehin schon gesundheitlich angeschlagen seien.
Das sagen Fachleute und die Kassen
Der GKV-Spitzenverband begründet die Streichung mit fehlender wissenschaftlicher Evidenz und Fragen der Arzneimitteltherapiesicherheit. Auch das Bundesgesundheitsministerium verweist auf eine erhöhte Suchtgefahr bei einer Dauertherapie mit Blüten.
Widerspruch kommt von der Neurologin Kirsten Müller-Vahl von der Medizinischen Hochschule Hannover. Zwar gebe es tatsächlich wenige Studien zu Cannabisblüten – was aber vor allem daran liege, dass sich Blüten nicht patentieren lassen und für Pharmaunternehmen daher wirtschaftlich uninteressant sind. Für Erkrankungen wie chronische Schmerzen oder Spastiken sei die Wirksamkeit durchaus belegt. Zur Sicherheit der Behandlung mit dem Vaporizer sagt sie: "Wir reden nicht vom Rauchen von Joints, sondern der Inhalation mit Vaporisatoren. Das ist sehr gut steuerbar, weil die Wirkung sehr schnell eintritt und damit ist wirklich eine gute, präzise medikamentöse Behandlung möglich." Auch an den erhofften Einsparungen zweifelt sie: Die Umstellung auf andere Präparate könne am Ende sogar teurer werden – eine Einschätzung, die selbst Krankenkassen inzwischen teilen.
→ Lese hier über die Vorteile von Vaporizer für Cannabis-Blüten
Auch die Apothekerin Dr. Christiane Neubaur, Geschäftsführerin des Verbands der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), hält Fertigarzneimittel und Extrakte für keinen gleichwertigen Ersatz. Bei Schmerzspitzen etwa wirken Blüten laut Neubaur bereits nach zwei bis drei Minuten, während selbst das einzige schnellwirksame Fertigarzneimittel auf dem deutschen Markt mindestens 20 Minuten benötigt. "Das ist für die Betroffenen kaum zu ertragen", so Neubaur.
Verwirrung um die Auslegung des Fertigarzneimittel-Vorrangs
Wie unausgereift die Regelung offenbar war, zeigt sich an der Auslegungspraxis. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband hatten sich zunächst darauf verständigt, dass der Vorrang nur innerhalb der jeweils zugelassenen Indikation eines Fertigarzneimittels gelten sollte. Inzwischen hat die KBV diese Position revidiert: Der sechsmonatige Therapieversuch mit einem Fertigarzneimittel müsse demnach unabhängig vom Anwendungsgebiet erfolgen. Für Patient:innen und behandelnde Ärzt:innen bedeutet das zusätzliche Rechtsunsicherheit. Mit der Folge, dass laut Neubaur immer mehr Hausärzt:innen die Cannabis-Verordnung ganz einstellen wollen.
Verdacht auf Schnellschuss zugunsten der Pharma-Lobby
Besonders pikant: Der Vorrang für Fertigarzneimittel wurde nicht im ursprünglichen Gesetzentwurf verankert, sondern kurzfristig per Änderungsantrag nachgeschoben – einer von 64 Anträgen, über die sich die Bundestagsfraktionen binnen weniger Tage eine Meinung bilden mussten. Empfohlen hatte die Regelung in der Anhörung der damalige unparteiische G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken, mit Verweis auf die im Vergleich "sehr hohen" Kosten von Apothekenrezepturen.
Ein von der AOK selbst veröffentlichter Kostenvergleich zeichnet allerdings ein anderes Bild: Eine Monatstherapie mit dem Fertigarzneimittel Canemes kostet demnach rund 1.372 Euro, eine wirkstoffgleiche Dronabinol-Rezeptur dagegen nur 92 bis 117 Euro. Angesichts dieses eklatanten Widerspruchs zur offiziellen Begründung und der denkbar kurzen Zeit, die den Abgeordneten für eine fundierte Prüfung blieb, drängt sich der Verdacht auf, dass hier zugunsten der Pharma-Lobby schnell etwas durchgewunken werden sollte. Auch die Grünen wittern Lobbyeinfluss: Mit einer Kleinen Anfrage mit insgesamt 28 Fragen will sie nun von der Bundesregierung wissen, auf wessen Initiative die Regelung ins Gesetz gelangte, welche Kontakte es zum Münchener Pharmaunternehmen Vertanical gab und welche Kenntnisse die Regierung bereits vor der Gesetzesänderung über dessen neues, ab dem 1. September verfügbares Schmerzmittel "Exilby" hatte. Auch nach der wissenschaftlichen Grundlage für den sechsmonatigen Therapieversuch sowie den tatsächlich erhofften Einsparungen fragt die Fraktion.
Rechtlicher Widerstand wächst
Betroffene wehren sich unterdessen zunehmend juristisch. Der VCA rät allen, die von der Streichung betroffen sind, zur Klage vor den Sozialgerichten. Einen ersten Eilantrag hat das Sozialgericht Frankfurt am Main allerdings bereits abgelehnt: Die Streichung verstoße weder gegen das Selbstbestimmungsrecht noch gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Kassen seien nicht verfassungsrechtlich verpflichtet, jede verfügbare Behandlung zu finanzieren (Beschluss vom 21. August 2026, Az. S 14 KR 409/26 ER). Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, eine Gerichtssprecherin schätzt die Erfolgsaussichten weiterer Eilanträge jedoch grundsätzlich als gering ein – außer bei lebensbedrohlichen Krankheitsbildern.
Auch die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin gibt sich kämpferisch und hat bereits eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Ob die Antworten der Bundesregierung auf die 28 Fragen der Grünen für Klarheit sorgen oder den Verdacht auf einen politischen Schnellschuss weiter erhärten, dürfte sich in den kommenden Wochen zeigen.
Einschätzung der Lage
Was einige vielleicht nicht wissen, ist, dass die Kostenübernahme bei der Behandlung mit Cannabis bereits seit 2017 besteht. Die Hürden für Patient:innen waren dafür im Vergleich zum Privatrezept, das seit der Teillegalisierung existiert und von vielen in Anspruch genommen wird, deutlich höher. Bevor die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wurden, musste bereits eine Behandlung mit anderen Mitteln vorangegangen sein. Die Behandlung mit Cannabis erfordert zudem eine Untersuchung durch einen Arzt sowie eine fortlaufende Behandlung in enger Abstimmung mit diesem. Damit wurde sichergestellt, dass auch nur Menschen behandelt werden, für die es keine weitere Alternative gibt.
Im Laufe der Jahre wuchs die Anzahl der Menschen in Deutschland, die die Kostenübernahme von Cannabis in Anspruch nahmen. Diese Menschen stehen nun vor dem Problem der Finanzierung ihrer Medizin. Je nach Dosierung kann dies Existenzen bedrohen, wie wir im Beispiel des Rentners Bernd Vohwinkel sehen. Dieser Umstand reiht sich in eine Liste von Kürzungen der Sozialleistungen ein, die durch die Bundesregierung verabschiedet oder geplant werden. Das sind Belastungen für die Gesellschaft, die als Erstes die Verwundbarsten unter uns treffen.
Zugegeben, die Kürzungen der Kostenübernahme der Krankenkassen für Cannabis betreffen eine vergleichsweise kleine Gruppe von Menschen in Deutschland, schaut man sich die anderen Beschlüsse an. Kürzungen beim Elterngeld oder Wohngeld sind gesellschaftlich dringendere Probleme, weil sie eine größere Gruppe betreffen. Dennoch schlagen die zusätzlichen Belastungen für Cannabis-Patient:innen in eine Kerbe, die viele Menschen in der aktuellen Weltlage nur zu noch mehr Unsicherheiten und Unzufriedenheit führt.






