Drogenbeauftragter Streeck für Modellprojekte zum Cannabis-Verkauf
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Streeck stellt klare Bedingungen für Modellprojekte
Gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) äußerte sich Streeck zu seiner Vorstellung, wie ein solcher Modellversuch aussehen könnte. „Keine Normalisierung, keine kommerzielle Ausweitung, keine Werbung, keine Abgabe an junge Erwachsene" – das sind für ihn die grundlegenden Voraussetzungen. Darüber hinaus ergänzte er: „Denkbar wären sehr begrenzte Mengen, etwa fünf Gramm, eine Abgabe nur an Menschen über 25 und eine enge wissenschaftliche Begleitung."
Was die Aussagen des Drogenbeauftragten besonders bemerkenswert macht, ist die Tatsache, dass er offen die Realität anerkennt, mit der die Politik umgehen muss. Über fünf Millionen Menschen konsumieren in Deutschland Cannabis – eine Zahl, die es aus seiner Sicht schlicht sinnlos macht, das Cannabisgesetz entweder schönzureden oder es vollständig zurückzunehmen. Letzteres wird aus der Union immer wieder gefordert, weshalb Streecks Position innerhalb seiner Partei als erfrischend offen gilt.
Zuletzt gab es bereits verschiedene Vorstöße aus beispielsweise Berlin, Frankfurt und Hannover, welche allerdings vorerst gescheitert sind. Zuletzt auch das Modellprojekt in Wiesbaden, das vom Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vorerst abgelehnt wurde. Grund dafür ist laut dem BLE, dass bisher die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein solches Vorhaben noch nicht klar definiert sind. Obwohl Modellprojekte zum legalen Verkauf von Cannabis als zweite Säule des Cannabisgesetzes fest vorgesehen sind.
Kritik an der aktuellen Umsetzung des Cannabisgesetzes
Bereits im November des vergangenen Jahres hatte Streeck gegenüber dem Deutschlandfunk darüber gesprochen, dass die Teillegalisierung zu verschiedenen Problemen für die Polizei bei der Bekämpfung von Drogenkriminalität führt. Nun legt er nach und nennt konkrete Bereiche, in denen er Handlungsbedarf sieht.
Ein zentraler Kritikpunkt ist die Regulierung der Anbauvereine. „Wenn Anbauvereine so kompliziert reguliert sind, dass sie kaum funktionieren, entsteht keine Kontrolle, sondern Ausweichverhalten", sagte Streeck. „Dann muss man ehrlich über Vereinfachungen sprechen", fügte er hinzu. Als Begründung führt er an, dass derzeit Medizinalcannabis in großem Umfang für den Freizeitkonsum missbraucht werde – ein Problem, das aus seiner Sicht durch eine funktionierend regulierte Freizeitversorgung deutlich entschärft werden könnte.
In diesem Zusammenhang äußerte Streeck auch Zustimmung zu den Plänen seiner Parteikollegin und Gesundheitsministerin Nina Warken, die weitere Einschränkungen bei der Vergabe von medizinischem Cannabis fordert. Für Streeck ist eine klare Trennung zwischen medizinischem und freizeitlichem Cannabis essenziell – auch damit die Akzeptanz von Cannabis als echtes Medikament langfristig nicht beschädigt wird.
Ein kleiner, aber wichtiger Schritt
Konkrete Vorschläge, wie die Hürden für Anbauvereine in der Praxis gesenkt werden könnten, nennt Streeck in diesem Zusammenhang nicht. Trotzdem ist seine Haltung ein Signal: Er hat die Problematik erkannt und zeigt sich offen für Lösungen – und das ist bereits mehr, als viele andere Politikerinnen und Politiker aus der Union bereit sind zuzugeben.
Für Streeck gilt dabei ein klarer Grundsatz: Wer Cannabis medizinisch benötigt, soll es auch weiterhin zuverlässig bekommen können. Gleichzeitig sollen ausreichend legale Wege geschaffen werden, die auch den Freizeitkonsum abdecken – ob über Anbauvereine oder im Rahmen eng wissenschaftlich begleiteter Modellprojekte für den Fachhandel. Dass ein CDU-Politiker diese Position einnimmt, ist neu – und könnte ein Zeichen dafür sein, dass die Diskussion über eine praxistauglichere Cannabispolitik auch innerhalb der Union langsam Fahrt aufnimmt.






